Fragen und Antworten

Viele Fragestellungen haben wir schon einmal beantwortet weil ja oft die Umstände in Schule über lange Zeit ähnlich bleiben.  Daher haben wir diese Themen gesammelt und nun ein Medium gefunden Ihnen das einfach zugänglich zu machen.

Hier finden Sie die meist gestellten Fragen der letzten Jahre. Wir denken, dass die Antworten Ihnen im wesentlichen weiterhelfen werden.

Nicht jede Frage kann gleich beantwortet werden. Sollten Sie Ihre Frage hier nicht beantwortet finden, bitten wir Sie, unten stehendes Kontaktformular zu verwenden, um Ihre spezielle Frage rasch und unkompliziert an uns zu übermitteln.

Wir freuen uns, Ihnen helfen zu können!
Ihr Elternverein.

Nein, es reicht den festgelegten Beitrag zu entrichten. Nennen Sie auf der Überweisung bitte Name und Klasse des Kindes. Bewahren sie den Einzahlungsbeleg bitte auf, vor allem, wenn sie Leistungen des Elternvereins in Anspruch nehmen wollen.

Wir freuen uns wenn Sie Interesse am Elternverein zeigen. Zahlen sie den bis dahin gültigen Beitrag ein, das reicht selbst wenn wir bei der Hauptversammlung diesen zu erhöhen (Vorteil für frühe Einzahler). Wenn Sie am Tag der HV noch nicht eingezahlt habe, können Sie trotzdem gerne kommen, wenn sie aber mitabstimmen verpflichten Sie sich den Beitrag dann gelegentlich zu entrichten. Wir vertrauen Ihnen.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 30,- Euro und ist auf Sie als Eltern bezogen. Haben Sie mehrere Kinder an der selben Schule brauchen Sie diesen Beitrag dennoch nur einmal entrichten. Haben Sie Kinder an anderen Schulen, wo sie EV Mitglied sind, dann begnügen wir uns mit einem – bezogen auf die Anzahl ihrer Mitgliedschaften – aliquoten Beitrag. Alle uns bekannten Elternvereine haben die gleichen oder zumindest ähnliche Regeln. Es gibt keine Verrechung zwischen den Elternvereinen.

Beispiel1: Sie haben noch Kinder an einer zweiten Schule „B“ und dort 24,- als Beitrag  (Annahme: gleiche Regeln), dann leisten Sie dort
beim EV-„B“ 24/2 = 12,- und bei uns 30/2= 15,-

Beispiel2: Wie Beispiel1 und Sie haben noch ein weiteres Kind an einer dritten Schule „C“ mit 36 ,- Beitrag, dann ist es dort
bei EV-„C“ 36/3 =12, beim EV-„B“ 24/3 = 8,- und bei uns 30/3 = 10,-.

Alle Elternvereine sind froh wenn Sie den Betrag dann dennoch aufrunden (Spende).

Wir sind eine Interessensgemeinschaft und in mancher Hinsicht auch Solidargemeinschaft. Vielleicht wollen Sie anderen, sozial schwächeren Kindern die Teilnahme an Schulveranstaltungen gemeinsam mit ihren KlassenkollegInnen ermöglichen. Sie bereiten damit allen Kindern in der Klasse viel Freude, den einen, die aufgrund Ihrer Hilfe mitfahren können und den anderen, deren Freunde mitkommen können, obwohl die finanzielle Lage gerade angespannt ist.

Vielleicht wollen Sie zur besseren Ausstattung der Schule mit Unterrichtsmitteln, Materialien und Infrastruktur beitragen. Durch Ihren Beitrag können diese Dinge einfach, schnell und unkompliziert beschafft werden. Auch bei knappen Schulbudgets und komplizierten, langwierigen Bestellvorgängen.

Es gibt noch viele andere gute Gründe. Suchen Sie sich einen aus und überweisen sie bitte Ihren Elternvereinsbeitrag umgehend. Sie helfen damit letztendlich auch Ihrem eigenen Kind!

Prinzipiell können wir unserer Statuten nur Vereinsmitglieder unterstützen. Bitte verstehen Sie, dass nicht alle Schüler unterstützt werden können, unsere Mittel sind begrenzt, wir müssen uns auf diejenigen beschränken, die unsere Hilfe am dringendsten benötigen. Basis ist das Familiennettoeinkommen. Erklären und belegen Sie uns möglichst genau Ihre aktuelle Situation und weshalb sie eine Unterstützung benötigen. Selbstverständlich behandeln wir alle Informationen vertraulich.

Wir unterstützen für Mitglieder des Elternvereins die Teilnahme an mehrtägigen Schulveranstaltungen durch einen finanziellen Beitrag, wenn Sie uns glaubhaft machen können dass Sie Unterstützung brauchen. Dazu haben wir ein Formular erstellt, das auch nochmal die wesentlichen Informationen enthält. Füllen Sie dieses vollständig und wahrheitsgemäß aus und legen Sie aktuelle relevante Belege bei (idR Einkommensnachweise beider Eltern). Wir sind verpflichtet mit den Mitteln des Vereins sorgsam und nachprüfbar umzugehen, bitte verstehen Sie also, dass wir auf diesen Formalismus nicht verzichten können.  Wir behandeln diese Informationen vertraulich.

Für Unterstützung muss im vorhinein angesucht werden und zwar müssen die Unterlagen zu folgenden Stichtagen eingegangen sein:

  • Wintersportwoche: bis letzer Schultag vor den Weihnachtsferien
  • Sommersportwoche: bis letzer Schultag vor den Semesterferien
  • Projekttage am Schulschluss: bis Ende Februar
  • alle sonstigen Veranstaltungen: 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn

Wir brauchen diese Zeit um alle Anträge zu prüfen und sicherzustellen, dass wir ausreichende Mittel haben. Eine allfällige Zuwendung wird dann nach Möglichkeit direkt dem Veranstalter übergeben, Sie zahlen dann entsprechend weniger ein. Sollten Sie am Ende Ihrer Zahlungsfrist noch keine Nachricht von uns erhalten haben dann kontaktieren Sie uns bitte.

Jede Klasse wählt am ersten Elternabend eines Schuljahres zwei ElternvertreterInnen. Die ElternvertreterInnen aller Klassen bilden mit dem Vorstand den Elternausschuss. Entscheidungen fallen nach Diskussion durch Abstimmungen über die eingebrachten Anträge mit einfacher Mehrheit. Jede/r ElternvertreterIn hat eine Stimme, die Delegation des Stimmrechtes ist nicht zulässig. Andere Eltern als die gewählten ElternvertreterInnen und Funktionsträger sind nicht stimmberechtigt.

Gute Ideen können wir immer brauchen, teilen Sie uns Ihre einfach mit – entweder über ihre KlassenelternvertreterInnen oder direkt per Mail an uns (vorstand@ev-goethegymnasium.at). Wir freuen uns umso mehr über Ihre Ideen, wenn Sie uns auch bei der Umsetzung mit Rat und Tat unterstützen wollen.

Ja, klar! Lassen Sie sich am ersten Elternabend Ihrer Klasse für das aktuelle Schuljahr wählen.

Im Gegensatz zur Volksschule halten Kinder die aus ihrer Sicht grundlose Anwesenheit ihrer Eltern in der Schule am Gymnasium manchmal echt peinlich. Fragen Sie dazu einmal Ihre Kinder. Durch die Mitarbeit im Elternverein erhalten Sie Einblick in die Entwicklungen im Bereich unserer Schule. Sie können Ihre Ideen im Elternausschuss einbringen und so die Situation für alle unsere SchülerInnen verbessern. Aus eigener Erfahrung können wir versichern: es tut nicht weh und meist ist es sogar ein sehr schönes Gefühl, etwas zum Funktionieren der Schulgemeinschaft beizutragen.

Nicht so arg viel. Sie bilden den Kontakt vom Elternausschuss zu den Klasseneltern und leiten die Informationen aus dem Verein weiter. Dafür sollten Sie eine aktuelle Kontaktliste Ihrer Klasse führen.

Um eine funktionierende Klassengemeinschaft aus SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern zu etablieren, könnten Sie 1 -2 mal pro Jahr ein kleines, formloses Treffen organisieren (z.B. in einem Lokal, ein kleines Picknick etc.) bei dem man die Zeit hat, mit anderen abseits von Unterricht und Schulstunden zu plaudern und einander ein wenig besser kennen zu lernen.

Im Falle von Problemen in der Klasse versuchen Sie zu vermitteln und diese möglichst konstruktiv zu lösen. Sollten andere Eltern hier Unterstützung brauchen, sich nicht in ein Gespräch trauen etc. tun Sie das stellvertretend für diese oder begleiten sie. Bei offenen Fragen / Problemen fassen Sie die Stimmungslage in Ihrer Klasse zusammen und versuchen gemeinsam mit den betroffenen LehrerInnen eine Lösung / Verbesserung herbei zu führen.

Last not least: Sie besuchen die Sitzungen des Elternausschusses (ca. 5 Mal pro Jahr) und stimmen dort im Namen Ihrer Klasse ab. Wichtige Informationen aus diesen Sitzungen, Protokolle etc. geben Sie an die anderen Eltern in Ihrer Klasse weiter.

Diese Daten sind nicht auf der Schulhomepage und nicht auf unserem Terminkalender ? Dann sind diese Termine höchstwahrscheinlich noch nicht beschlossen. Wichtige Neuigkeiten würden wir sehr rasch veröffentlichen. Inoffizielle Zwischenstände oder Vermutungen wollen wir aber lieber nicht verbreiten.

Wie Sie den Aufgabenbeschreibungen der Vereinsorgane entnehmen können, ist der Elternausschuss eine Versammlung der Klassenelternvertreter. Würden die alle wirklich kommen hätten wir in unserem üblichen Raum zuwenig Platz für alle, so geht es sich gerade gut aus. Entscheidender ist aber, dass mit der Größe der Gruppe die Kommunikation immer schwieriger wird und wir auch Meinungen austauschen und Entscheidungen treffen sollen. Es haben aber nur die KEVs Vertretungs und Stimmrecht. Wie sollte man das dann auseinanderhalten?

Wenn Sie Interesse an der Tätigkeit als Klassenelternvertreter haben, können Sie sich eventuell in einer Folgeperiode in ihrer Klasse zur Wahl stellen, oder Sie können ihre Mitarbeit im Elternvereinsvorstand anbieten.

In Einzelfällen können aber Gäste auf Einladung teilnehmen.

In der Regel – nein. Auch nicht wenn Sie mit einem Lehrer aus anderen Gründen nicht zufrieden sind. Wir haben als Elternverein kein Mandat zur Vertretung von Einzelinteressen. Der Elternverein wirkt zwar an den Rahmenbedingungen mit, mischt sich aber nicht in den operativen Schulalltag ein.

Wenn es Schwierigkeiten zwischen Schüler und Lehrer gibt sollten Lösungen nach Möglichkeit direkt gesucht werden, also z.B. durch respektvolle und konstruktive Gespräche zwischen Ihnen und dem betroffenen Lehrer. Ist eine Eskalation zweckmäßig, so bietet sich an, den Vertrauenslehrer als Mediator zu bemühen bzw. Klassenvorstand und Klassenelternvertreter zuzuziehen.

Sind eine größere Anzahl von Personen gleichermaßen betroffen, sollte der KEV den Vorsitzenden informieren, eventuell kann dieser in sensiblen/schwerwiegenden Fällen auf Schulebene vermitteln.

Der Elternverein sammelt Daten zum Zweck der Mitgliederverwaltung, Abwicklung von Fördungen und sonstiger Unterstützungen sowie das, was im Rahmen der Kommunikation anfällt – nichts davon wird hinsichtlich der DSGVO als sensibel eingestuft. Wir sorgen dafür, dass nur berechtigte Personen Zugriff auf diese Daten haben und sie nicht verloren gehen. Wir geben keine Daten weiter.

Daten mit finanzieller Relevanz bewahren wir 7 Jahre auf, sonstiges 3 Jahre. Bezugspunkt dafür ist jeweils die nächste ordentliche Hauptversammlung und im Zuge der Neubestellung der Funktionsträger wird dann auch aufgeräumt.

Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Für den Fall dass Sie nicht Mitglied sind ist allerdings die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass wir überhaupt Daten von Ihnen haben. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde. Besser ist es freilich wenn Sie gleich mit uns sprechen.
Unseren Vertreter erreichen Sie unter den auf dieser Seiten genannten Kontaktdaten des/der Vorsitzenden.

Die EduCard wurde aufgrund der Entscheidung aller Schulpartner eingeführt. Der EV unterstützt die Schule bei der Abwicklung der EduCards. Zahlen Sie die anfallenden Beträge auf das reguläre Konto des EV ein (siehe Bereich „Service“).

Die EduCard wird in der ersten Klasse (Unterstufe) sowie der 5. Klasse (Oberstufe) neu ausgestellt (Kosten 10,-) und gilt dann 4 Jahre. Sollte die Karte verlorengehen oder ersetzt werden müssen, dann bestellen Sie das bitte im Schulsekretariat (Kosten 20,-). Die Lieferzeit beträgt zwischen 1-4 Wochen. Die neue Karte erhalten Sie dann erste gegen Vorlage der Einzahlungsbestätigung ausgehändigt

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